ab April 2016 keine VOL/A mehr !

Nein, das ist wirklich kein Scherz. Die EU hat beim Vergaberecht ein wenig "ausgemistet" und einige alte Richtlinien gegen zwei Neue ausgetauscht. Diese müssen nun bis spätestens April 2016 in allen EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgewandelt werden. Die Entwürfe zur Vergaberechtsmodernisierung in Deutschland werden in der aktuellen Form im Bundestag voraussichtlich in Kürze verabschiedet. Und es sieht so aus, als wenn dies die größte und umfassendste Vergaberechtsreform seit 1999 wird, welcher unter anderem die VOL/A zum Opfer fallen wird.

Die ganze VOL/A? Nein, die deutschen Vergabestellen, vor allem aber die Bieter sind ja seit Jahrzehnten Leid geprüft. Die Regelungen zum deutschen Vergaberecht waren ja noch nie in einem einzigen, klar strukturiertem Gesetz zu finden, sondern verteilen sich auf mehrere Gesetze, Vorschriften und Vergabeordnungen. Damit es nicht zu einfach sei, teilte man diese auch noch nach der Auftragshöhe (oberhalb und unterhalb der EU-Schwellenwerte), nach Auftragsarten (Bau-, Liefer- und Dienstleistungen, freiberufliche Leistungen) und schuf sogar noch spezielle Regelungen für bestimmte Auftraggeber (Sektorenauftraggeber, Sicherheitsleistungen, Konzessionen etc.).

Und jetzt wird alles einfacher? Nun ja, da das neue Vergaberecht eine Reaktion auf geänderte EU-Richtlinien ist, entfällt nicht die gesamte VOL/A, sondern nur der 2. Abschnitt (VOL/A EG) der für Auftragsvergaben oberhalb der Schwellenwerte zuständig war. Unterhalb der Schwellenwerte bleibt die VOL/A in der gewohnten Form weiter bestehen. Dieser Logik folgend, müsste es im Baubereich demzufolge genauso sein, ist es aber nicht! Dort haben sich die Unternehmervertreter in den Vergabeausschüssen durchgesetzt, dass die Inhalte der neuen EU-Richtlinien nicht in einem echten Gesetz geregelt werden, sondern nach wie vor in der VOL/A verbleiben.

Das Chaos scheint perfekt. Das sogenannte Vergaberechtsmodernisierungsgesetz (VergModG) bescherrt uns also nicht, wie der Name vielleicht vermuten läßt, eine auf den Empfängerhorizont eines durchschnittlichen Bieters abgestimmte, klare Struktur, sondern weitere Diffusion.

Aber lassen Sie sich von dem Äußern nicht täuschen. Manchmal steckt in alten, renovierten Autos auch ein neuer, starker Motor. Das neue Vergaberecht enthält an vielen Stellen tatsächlich Inhalte, die stark überarbeitet und manchmal sogar modernisiert wurden. Hinzu kommen einige vollkommen neue Dinge, wie beispielsweise die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE), welche den Bietern zukünftig die Abgabe von Angeboten erleichtern kann. Vorausgesetzt, man hat einmal Zeit und Mühe investiert um sich durch dieses Werk durchzuarbeiten.

Da das neue Vergaberecht ohne große Übergangsfrist spätestens im April 2016 in Kraft treten wird, ist es nicht nur für Vergabestellen, sondern besonders für Auftraggeber wichtig, sich schnell auf den neusten Stand zu bringen. Daher werden wir im Frühjahr 2016 speziell für Bieter einige Seminare "Update Vergaberecht" anbieten, die sich ausschließlich und praxisorientiert mit den Punkten beschäftigen, die für Sie als Auftraggeber zukünftig wichtig sein werden.